Die persönlichen Daten werden ohne vorherige Einwilligung des Mieters (sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen) an keinen Dritten weitergegeben. Eine Ausnahme davon bildet eine Weitergabe an Dritte, wenn dies zur Erfüllung der aus der Vermietung resultierenden Rechte und Pflichten erforderlich ist. Dies ist etwa der Fall, bei Weitergabe an einen vom Vermieter beauftragten Rechtsanwalt zur Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter. Der Mieter erklärt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.
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